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Erneute Insolvenz eines deutschen Hausbauunternehmens: Verbraucherschützer raten zu besserem Versicherungsschutz

München (vz). Erneut ist ein deutsches Hausbauunternehmen in Schieflage geraten. Nachdem die IBG Haus GmbH (Büdelsdorf) im November vergangenen Jahres Insolvenz anmelden musste, hat nun die Deutsche Haus AG am 20. März Insolvenz beim Amtsgericht Charlottenburg angemeldet. 670 private Bauherren waren von der IBG Haus-Insolvenz betroffen. Wie viele Bauherren durch die Deutsche Haus AG-Insolvenz gefährdet sind, steht bislang nicht fest – auch weil die drohende Insolvenz des Unternehmens bislang nicht offensiv kommuniziert wird. „Anscheinend versucht die Deutsche Haus AG im alten Stil Kunden zu akquirieren. Kein Hinweis auf der Homepage, keine aktive Öffentlichkeitsarbeit von Seiten des Unternehmens“, bemängelt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. (München).

Sicher ist sicher: Bauvertrag und Garantien überprüfen lassen/ Baufertigstellungs-Versicherung gibt Sicherheit/ Baufortschritt dokumentieren

„Probleme dürften jedoch vor allem Bauherren bekommen, die nicht das volle Sicherheitspaket des Berliner Bauträgers in Anspruch genommen haben. Zwar hat die Deutsche Haus AG ein kostenloses Sicherheitspaket im Portfolio aufweisen können, dieses alleine schützt jedoch nicht vor einer Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens“, so Haas weiter. Von entscheidender Bedeutung sei hier eine Baufertigstellungs-Versicherung, die nur zusätzlich und kostenpflichtig angeboten wurde. Bauherren, die diese Baufertigstellungs-Versicherung nicht in ihren Unterlagen haben, könnten nun auf große finanzielle Verluste zusteuern.

Unabhängig von einem möglichen Versicherungs-Schutz rät Haas jedoch allen Deutsche Haus AG-Bauherren, jetzt sehr strategisch und mit kühlem Kopf vorzugehen. Hierzu zählt unter anderem eine lückenlose Dokumentation über den Zustand der Baustelle. Im Zweifelsfall rät die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. das Einschalten eines unabhängigen Bausachverständigen.

Nicht unerheblich sind die möglichen finanziellen Konsequenzen für die Bauherren-Familie: Um sich einen realistischen Überblick zu verschaffen, empfiehlt die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende einen konsequenten Kassensturz: Welche Leistungen wurden bereits gezahlt, welche noch nicht? Welcher Betrag verbleibt, um die noch offenen Bauleistungen zu Ende zu führen? Im Zweifelsfall hilft die Schutzgemeinschaft mit einer unabhängigen Analyse und Einschätzung der Finanzlage.

Erfahrungsgemäß neigen Hausbauunternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden dazu, beschwichtigend auf die Bauherren einzuwirken. Aussagen wie – „Ihr Haus wird auf jeden Fall fertig gebaut, oder: es werden Ihnen garantiert keine finanziellen Einbußen entstehen“, sind im Zweifelsfalle reine Makulatur, weiss Haas weiter zu berichten. „Wenn es hart auf hart kommt steht der Endverbraucher meist als Verlierer da.

Schutzgemeinschaft-Homepage und Telefon-Hotline für betroffene Bauherren

Eine grundlegende Antwort auf derartige finanzielle Risiken ist für die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. daher ein ausgewogenes Paket an Sicherheitsleistungen, das von renommierten und seriösen Baufirmen in der Regel inkludiert angeboten wird – also bereits im Kaufpreis des Hauses beinhaltet und bereits im Bauvertrag schriftlich fixiert ist. Wenn dann der Insolvenzfall bei der Baufirma eintritt, werden die noch ausstehenden Bauleistungen von der Versicherung getragen. Eine echte Beruhigungspille für Bauherren. Derartige Versicherungsleistungen können sowohl feste Finanzierungssummen wie auch Vertragserfüllungssicherheit garantieren und geben dem Bauherren das gute Gefühl, nicht auf Sand zu bauen“. Im Zweifelsfall rät Schutzgemeinschaft-Vorsitzender Haas, die angebotenen Sicherheitsleistungen von einem unabhängigen Juristen prüfen zu lassen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich gründlich über Referenzobjekte des Unternehmens zu informieren, im Zweifelsfall sogar eine Wirtschaftsauskunft einzuholen. Besonders aufmerksam sollten außerdem die Leistungsbestätigungen geprüft werden. „Nur offizielle Versicherungsscheine der Versicherungen, Banken oder Sparkassen garantieren wirklich einen Versicherungsschutz. Unternehmenseigene Unterlagen der Baufirmen sind da wenig hilfreich, meist wertlos“, teilt Haas mit.

Transparenz statt bloße Versprechen: Die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. hat eine vergleichende Studie angefertigt, in der die Versicherungsleistungen aller großen Deutschen Fertig- und Massivhaushersteller miteinander verglichen werden. Diese ist demnächst unter www.finanzierungsschutz.de erhältlich.

 

Hilfe für betroffene DHAG-Bauherren: Die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. hat eine kostenlose Telefon-Hotline eingerichtet. Unter 089 – 79 00 111 sind die Fachleute der Münchener Verbraucherschützer von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr telefonisch zu erreichen.

Seit dem 8. April ist zudem die Info-Homepage www.dhag-insolvenz.de online geschaltet. Auch hier erhalten Betroffene wertvolle Verhaltens-Tipps.

 

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Über die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V.

Anerkannte Fachleute wie Baucontroller, Steuerberater, Baufinanzierer, Rechtsberater sowie Versicherungsexperten haben  die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. (München) gegründet. Diese soll Bauherren bei der meist wichtigsten finanziellen Entscheidung ihres Lebens unterstützen und beraten. Die Schutzgemeinschaft prüft die Baufinanzierungen ihrer ebenfalls geprüften Mitgliedsunternehmen und deren Bauherren auf Machbarkeit und Qualität. Ein Zertifikat, die FinanzierungSumme-Garantie, bestätigt dann die Qualität und Zuverlässigkeit der sorgfältig geprüften Baufinanzierungen. Auf Wunsch kann dieses Zertifikat zusätzlich durch einen Versicherer oder eine Bank bebürgt werden. Kostspielige Nachfinanzierungen müssen die Bauherren dann nicht mehr befürchten, weil sie mit dem Zertifikat auf der sicheren Seite sind.

 

Textnachweis: Volker Zaborowski, VauZett agentur

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