Ratgeber

Perfektion im Eigenheim

Während der Corona-Krise und bedingt durch den Lockdown haben Menschen ihr Eigenheim auf Vordermann gebracht. Durch das gesteigerte Angebot hat sich auch die Nachfrage auf ein höheres Niveau eingependelt. Gerade beim Thema Bauen, Wohnen und der Gartengestaltung lässt sich ein Ende praktisch niemals festmachen. Im Internet finden sich laufend Angebote die zu befolgen wären. Um den Garten noch schöner gestalten zu können, braucht es viel Inspiration. Diese Inspiration lässt sich im Internet leiht finden denn das große World Wide Web bietet unbegrenzte Vielfalt. Die Suche erfolgt meist sehr zielgerichtet. Will man zum Beispiel für das Wohnzimmer einen neuen Fernseher erwerben, dann steuern Sie vermutlich die Webseiten der größten Fachmärkte an. Wenn Sie dort nicht fündig werden, dann dient Google als Ideengeber.

Inspiration durch externe Einflüsse auf den sozialen Medien

Die sozialen Medien sind ein Wegbereiter für Reizüberflutungen. Aus Nutzersicht gilt es, eine gewisse Ordnung einzuhalten. Von der gezielten Suche ist jedoch die inspirationsbedingte Suche zu unterscheiden. Dabei geht es um externe Einflüsse, die unser Kaufverhalten beeinflussen. Durch die zahlreichen Einflüsse, denen wir alle ausgesetzt sind, kommt es auch zu einer Reizüberflutung. Diese Flut an Informationen muss erst einmal geordnet werden können. Ob diese Ordnung im Kopf oder auch faktisch auf dem PC herzustellen ist, hängt von den individuellen Gebrächen ab. Es gibt Menschen, die sich jedes Bild auf dem PC abspeichern. Selbst wenn das Laufwerk keine Kapazität mehr aufweist kommt der Aufruf zum Speichern eines neuen TV-Gerät. Die Reizüberflutung erfolgt auch durch die sozialen Medien. Auf rechtliche Herausforderungen muss rechtzeitig reagiert werden.

Rechtliche Konsequenzen bei unlauterem Wettbewerb

Ungeachtet von dem Umstand, ob nun Fotos auf Facebook oder Instagram gepostet werden, findet sich dieser Reiz auch auf der geraden Ebene. Viele Posts werden bewusst mit einer Werbung versehen, damit der Kunde einen Kauf tätigt. Solche Werbeaktionen müssen heute jedoch als eine solche ausgewiesen werden. Wird diese nicht als Werbung ausgewiesen, drohen dem Influencer auch schwere Strafen für unlauteren Wettbewerb. Zu solchen Verzerrungen kommt es heute auf dem Markt nur noch sehr selten. Die gleiche Methodik lässt sich auch bei der Suche nach Gartenmöbeln herleiten.

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