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Warnung vor dem Kauf gebrauchter Öfen auf Internetverkaufsplattformen

Am 1. Januar 2015 tritt bundesweit die 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft. Dann dürfen in ganz Deutschland nur noch solche Einzelraumfeuerungsanlagen, sprich Kaminöfen und Kamineinsätze, Küchenherde und Kachelöfen, in Betrieb genommen und an einen Schornstein angeschlossen werden, die den Mindestwirkungsgrad und die Emissionsgrenzwerte der BImSchV erfüllen.

Der Kauf gebrauchter Öfen auf Internetverkaufsplattformen kann nach hinten losgehen, wenn die Ware die heutigen Normen nicht erfüllt und nicht angeschlossen werden darf. Nähere Informationen bietet www.sicherer-ofenkauf.de. (Foto: epr/Traumöfen)
Der Kauf gebrauchter Öfen auf Internetverkaufsplattformen kann nach hinten losgehen, wenn die Ware die heutigen Normen nicht erfüllt und nicht angeschlossen werden darf. Nähere Informationen bietet www.sicherer-ofenkauf.de. (Foto: epr/Traumöfen)

Auf bekannten Internetverkaufsplattformen wie ebay.de, ebay-kleinanzeigen.de, markt.de und vielen anderen werden aber massenweise antike, also schon vor 1950 hergestellte, und gebrauchte Kaminöfen, Küchenherde und Kachelöfen sowohl von privaten als auch von gewerblichen Verkäufern angeboten – ohne Nachweis, dass die Einzelraumfeuerungsanlagen die Norm der 2. Stufe der BImSchV erfüllen. Ohne so einen Nachweis, in der Regel ein Prüfgutachten, dürfen die Öfen jedoch nicht mehr installiert werden. Eine Abnahme durch den Schornsteinfeger oder den Kaminkehrer ist nicht möglich. Durch die Verschärfung der BImSchV müssen Millionen von Öfen außer Betrieb genommen werden.

Leider landen diese nicht alle auf dem Schrott, sondern werden oftmals bei ebay.de und anderen Verkaufsplattformen angeboten. Auf der Internetseite www.sicherer-ofenkauf.de kann man sich informieren und alles zum Kauf und Betrieb von Öfen lesen. Dort werden auch die Tricks und Fallen aufgezeigt, die so mancher Verkäufer anwendet. Denn auch der private Verkäufer muss darauf hinweisen, ob der gebrauchte Ofen die heutige Norm erfüllt oder nicht: Das ist alles im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, geregelt. Gewerbliche Verkäufer sind durch das BGB und die Verbraucherrichtlinie ohnehin dazu gezwungen, die technischen Daten zu ihren Einzelraumfeuerungsanlagen anzugeben und darauf hinzuweisen, ob der angebotene Ofen die Norm der BImSchV erfüllt oder nicht. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.sicherer-ofenkauf.de.

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