Ratgeber

Gartenausbau – Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten?

Es gibt nichts Schöneres, als nach einem stressigen Tag Ruhe und Entspannung in der Natur vorzufinden. Was bietet sich da mehr an als ein eigener Garten, den Sie zum einen ausschließlich für sich haben und den Sie so gestalten können, wie Sie es möchten. Oder doch nicht? Entscheidend ist stets die Frage, ob Ihre Gartenaktionen anzeige- bzw. genehmigungspflichtig sind. Wir helfen Ihnen nachfolgend dabei, genau das in Zukunft besser einzugrenzen und zeigen Ihnen, wie Sie bei einem erforderlichen Bauantrag vorgehen sollten.

Wann ist Gartenausbau genehmigungspflichtig?

Eines vorweg: Es gibt hier allgemeingültige Faustregel, die Ihnen das Leben leichter macht, denn Bebauungspläne sind nicht Bundessache, sondern werden auf Länder- bzw. Kommunalebene festgehalten. Es braucht im Zweifel also stets den Gang zum Bauamt, um den Bebauungsplan für genau Ihr Grundstück einzusehen.

Zusätzlich können Sie sich aber Folgendes merken: Wenn Sie etwas ändern möchten, das einfach wieder wegzunehmen ist, ist es meist nicht genehmigungspflichtig. Klassische Beispiele hierfür sind unter anderem Aufstellpools, Sandkisten oder Schaukeln. Nichtsdestoweniger kann es auch hier Ausnahmen geben – sichern Sie sich also stets durch einen Sachverständigen ab.

In 5 Schritten zum Bauantrag

Neben der grundsätzlichen Empfehlung, stets mit einem Sachverständigen zusammenzuarbeiten, gibt es einzelne Schritte, die Sie zu einem erfolgreichen Bauantrag führen. Ein Bauantrag umfasst in der Regel folgende Unterlagen:

  • Bauantrag (amtliche Form)
  • Baubeschreibung (amtliche Form)
  • amtlicher Lageplan
  • Baupläne mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Betriebsbeschreibung
  • Ggf. Berechnung Wohnfläche, Nutzfläche
  • Baukostenberechnung nach DIN 276
  • Berechnung GFZ-Fläche, GRZ-Grundfläche und BGF-Bruttofläche.

Umfang, Form und Anzahl aus Bauantrag gefordert die einzureichenden Unterlagen können von Bundesland zu Bundesland variieren, auch von der Bauaufsichtsbehörde zur Bauaufsichtsbehörde. Bauantrag für Bayern oder der Bauantrag für Berlin – es gibt klar definierte Unterschiede, die berücksichtigt werden müssen. Zusätzliche Formulare stehen zur Verfügung, zum Beispiel für einen Antrag auf Entwässerungs- oder Baumschutzerklärung.
Die Art der einzureichenden Unterlagen hängt auch von der Art des Vorhabens ab: Genauer regelt der jeweilige Bebauungsplan Ihres Bundeslandes. Komplexe Gebäude und Sonderkonstruktionen erfordern oft zusätzliche statische Prüfungen, um eine belastbare Beurteilung durch die Behörden zu ermöglichen, wie zum Beispiel Prüfungen zu Standsicherheit, Brandschutz, Lärmschutz und Energiebedarf.

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